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Die JahresbeiträgeDie Mitgliedschaftsbeiträge betragen ab 01.01.2017(Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23. Juni 2016) :
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Freischaffende Künstler, Schüler, Studenten und Rentner haben einen entsprechenden Nachweis zu erbringen.
Die Jahresbeiträge sind zu Beginn des Kalenderjahres zu bezahlen.
Mitglieder, die bis zum 31. März den Jahresbeitrag
(einschließlich etwaiger Mahn- und sonstiger Kosten) nicht bezahlt
haben,
können aus ihrer Mitgliedschaft keine Rechte herleiten. Der Anspruch
der Gesellschaft auf den Jahresbeitrag erlischt damit nicht.
Von allen Nichtmitgliedern sind für den Besuch der Ausstellungen die üblichen Eintrittsgelder zu bezahlen. Eine Kündigung ist schriftlich an den Vorstand z.Hd. der Geschäftsstelle zu richten und hat unter Einhaltung einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres (Kalenderjahres) zu erfolgen. Die Overbeck-Gesellschaft ist als Personenvereinigung, gemeinnützigen Zwecken dienend, anerkannt (It. Mitteilung des Finanzamtes Lübeck vom 22.10.2002, Nr.55-HL). Die quittierte Rechnung dient als Bescheinigung für das Finanzamt. Bankverbindung: Sparkasse zu Lübeck. Kto: 1-008 549 BLZ: 230 501 01 IBAN: DE 96 2305 0101 0001 0085 49
BIC: NOLADE 21 SPL
Konto für die Studienfahrten:
Sparkasse zu Lübeck Kto: 1-052331 BLZ: 230 50101 IBAN: DE 24 2305 0101 0001 0523 31
BIC: NOLADE 21 SPL
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