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Mitgliedschaft


Seit seiner Gründung im Jahr 1918 wird die Overbeck-Gesellschaft durch das Engagement seiner Mitglieder getragen. Mit Ihrer Mitgliedschaft fördern Sie die Ausstellungen, die Veranstaltungsprogramme und die Vermittlungstätigkeit des Kunstvereins Lübeck. Werden Sie Mitglied des Kunstvereins und somit Teil einer Gemeinschaft von Kunstinteressierten!

Ihre Mitgliedschaft bietet folgende Vorteile:

• Freier Eintritt zu Ausstellungen und Veranstaltungen in 300 Kunstvereinen, die der AdKV angeschlossen sind 
• Persönliche Einladung zu Ausstellungseröffnungen und Veranstaltungen in regelmäßigen Abständen 
• Vergünstigte Kaufrechte auf Jahresgaben und Editionen des Kunstvereins sowie auf 
• Teilnahme an besonderen Veranstaltungen für Mitglieder
• Mitsprache- und Stimmberechtigung bei der jährlichen Mitgliederversammlung

Werden Sie Mitglied 


Bitte senden Sie den ausgefüllten Mitgliedsantrag unterschrieben an info@overbeck-gesellschaft.de.

 

Mitgliedsbeiträge


1. Einzelmitgliedschaft 50,- €

2. Partnerschaft 75,- €

3. Rentner 35,- €

4. Rentner-Partnerschaften 45,- €

5. Schüler, Auszubildende, Studierende und Künstlerinnen (ab 18 Jahren) 20,- €

6. Firmenmitgliedschaft 150,- €
Ermöglichen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Kundinnen den kostenfreien Besuch der Ausstellungen und Veranstaltungen der Overbeck-Gesellschaft. Sie erhalten Sonderkonditionen für Firmenevents in den Räumen der Overbeck-Gesellschaft und exklusive Ausstellungsführungen.

7. Fördermitgliedschaft Silber ab 500,- €
Zusätzlich den Vorteilen einer normalen Mitgliedschaft ermöglicht Ihnen die Fördermitgliedschaft Silber individuelle Sonderführungen und exklusive Previews der Ausstellungen. Außerdem genießen auch Ihr Partner bzw. Ihre Familie die Vorzüge der Mitgliedschaft. 

8. Fördermitgliedschaft Gold ab 2.500,- €
Zusätzlich zur Fördermitgliedschaft Silber ermöglicht Ihnen die Fördermitgliedschaft Gold den persönlichen Kontakt zu den ausstellenden Künstlerinnen bei einem exklusiven Dinner, Sonderkonditionen für Privat- und Firmenevents in den Räumen der Overbeck-Gesellschaft und exklusive Ausstellungsführungen. 

 

Alle Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar.
Eine Mitgliedschaft gilt für das Kalenderjahr (1. Januar – 31. Dezember) und kann nur schriftlich gekündigt werden.

Die Overbeck-Gesellschaft ist als Personenvereinigung, gemeinnützigen Zwecken dienend, anerkannt. Die quittierte Rechnung dient als Bescheinigung für das Finanzamt. Freischaffende Künstlerinnen, Schülerinnen, Studierende und Rentnerinnen haben einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Die Jahresbeiträge sind zu Beginn des Kalenderjahres zu bezahlen. Mitglieder, die bis zum 31. März den Jahresbeitrag nicht bezahlt haben, können aus ihrer Mitgliedschaft keine Rechte herleiten. Der Anspruch der Overbeck-Gesellschaft auf den Jahresbeitrag erlischt damit nicht. 
Von allen Nichtmitgliedern sind für den Besuch der Ausstellungen die üblichen Eintrittsgelder zu bezahlen. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist, unter Einhaltung einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Jahresende, schriftlich an die Overbeck-Gesellschaft zu richten.